Verwaltung von Sondereigentum
- Abschluß und Kündigung des Mietvertrages
- Abnahme und Übergabe von Wohnungen
- Wahrnehmung der Rechte des Eigentümers gegenüber allen Behörden
einschließlich Lieferanten, Handwerkern und Mietern
- Annahme, Verwahrung und Abrechnung der Mietkaution
- Erstellung der Betriebskostenabrechnungen für den Mieter
- Kontrolle des baulichen Zustandes der Wohnung und Information über
notwendige Reparatur und Instandhaltungsmaßnahmen